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Prozess · 7 Minuten Lesezeit

Der Unternehmenskaufvertrag: Garantien, Haftung und was Sie danach noch trifft

Welche Klauseln im Kaufvertrag darüber entscheiden, wie viel vom Kaufpreis nach zwei Jahren tatsächlich noch bei Ihnen ist.

Der Unternehmenskaufvertrag regelt weit mehr als den Preis. Er legt fest, wofür der Verkäufer nach dem Verkauf noch einsteht, wie lange, und bis zu welchem Betrag. Diese Regelungen entscheiden darüber, wie viel vom Kaufpreis nach zwei Jahren tatsächlich noch beim Verkäufer ist.

Ein nominal höherer Preis mit weit gefasster Haftung kann wirtschaftlich schlechter sein als ein niedrigerer Preis mit klarer Obergrenze. Wer nur auf die große Zahl schaut, übersieht die Hälfte des Geschäfts.

Vier Stellschrauben im Kaufvertrag
Vier Stellschrauben im Kaufvertrag

Anteilskauf oder Kauf einzelner Wirtschaftsgüter

Zwei Grundformen sind möglich. Beim Anteilskauf erwirbt der Käufer die Gesellschaftsanteile, etwa die GmbH-Anteile. Das Unternehmen bleibt dieselbe juristische Person, alle Verträge, Genehmigungen und Verbindlichkeiten laufen unverändert weiter. Im Fachjargon heißt das Share Deal.

Beim Kauf einzelner Wirtschaftsgüter erwirbt der Käufer Maschinen, Vorräte, Kundenverträge, Marken und Personal einzeln und überführt sie in eine eigene Gesellschaft. Im Fachjargon Asset Deal. Der Vorteil für ihn: Er nimmt nur mit, was er will, und kann die erworbenen Werte steuerlich abschreiben. Der Nachteil: Jeder Vertrag muss einzeln übertragen werden, was die Zustimmung der jeweiligen Vertragspartner erfordert.

Im Mittelstand mit Kapitalgesellschaften ist der Anteilskauf der Regelfall. Verkäufer bevorzugen ihn meist auch steuerlich. Die Wahl der Form hat erhebliche steuerliche Folgen und sollte früh mit dem Steuerberater geklärt werden.

Wie der Kaufpreis berechnet wird

Zwei Verfahren sind gebräuchlich.

Beim festen Stichtag (Locked Box) wird der Kaufpreis auf Basis eines bereits abgeschlossenen Bilanzstichtags berechnet. Ab diesem Tag gehört das wirtschaftliche Ergebnis dem Käufer, auch wenn die Anteile erst später übergehen. Der Verkäufer verpflichtet sich, zwischen Stichtag und Übergabe keine Werte aus dem Unternehmen zu entnehmen. Vorteil: Der Preis steht fest, es gibt keinen Streit im Nachhinein.

Bei der nachträglichen Abrechnung (Closing Accounts) wird zum Tag der Übergabe eine Zwischenbilanz erstellt und der Kaufpreis anhand der tatsächlichen Werte angepasst. Vorteil für den Käufer: Er zahlt für das, was er tatsächlich bekommt. Nachteil für beide: Die Abrechnung erfolgt Wochen nach der Übergabe und ist eine häufige Quelle für Auseinandersetzungen.

Für den Verkäufer ist der feste Stichtag meist angenehmer, weil er Planungssicherheit gibt.

Garantien

Garantien sind Zusicherungen des Verkäufers über den Zustand des Unternehmens. Er erklärt zum Beispiel, dass die Jahresabschlüsse ordnungsgemäß erstellt wurden, dass keine Rechtsstreitigkeiten anhängig sind außer den benannten, dass die Gesellschaft Inhaberin der genutzten Schutzrechte ist, dass alle Steuern erklärt und gezahlt sind.

Stellt sich eine dieser Aussagen später als falsch heraus, hat der Käufer einen Anspruch. Drei Stellschrauben bestimmen, wie riskant der Garantiekatalog für den Verkäufer ist:

Der Umfang. Je mehr Aussagen, desto mehr Angriffsfläche. Üblich sind 15 bis 40 Garantien.

Der Wissensvorbehalt. Eine Garantie „nach bestem Wissen des Verkäufers" ist deutlich milder als eine unbedingte. Wichtig ist, wessen Wissen gemeint ist. Wenn das Wissen sämtlicher Mitarbeitender zugerechnet wird, ist der Vorbehalt praktisch wertlos.

Die Offenlegung. Was der Verkäufer im Datenraum oder in einer Anlage offengelegt hat, kann der Käufer in der Regel nicht mehr als Garantieverletzung geltend machen. Vollständige Offenlegung ist deshalb der wirksamste Schutz, den ein Verkäufer hat. Es lohnt sich, den Inhalt des Datenraums vertraglich als offengelegt zu definieren.

Freistellungen

Eine Freistellung betrifft ein konkret benanntes Risiko. Beispiel: Eine Betriebsprüfung läuft, und der Ausgang ist offen. Der Verkäufer stellt den Käufer von den Folgen frei, falls eine Nachzahlung kommt.

Der Unterschied zur Garantie ist wichtig. Die Freistellung greift nur, wenn das benannte Risiko eintritt, und dann in voller Höhe, unabhängig von Bagatellgrenzen und Haftungsobergrenze. Für den Verkäufer ist sie oft die bessere Lösung als eine Kaufpreisreduktion, weil sie nichts kostet, wenn das Risiko sich nicht verwirklicht.

Grenzen der Haftung

Vier Begriffe bestimmen, wie weit die Haftung reicht:

Die Obergrenze begrenzt die Gesamthaftung auf einen Betrag, üblicherweise 10 bis 30 Prozent des Kaufpreises. Für sogenannte Grundlagengarantien, also Aussagen zu Eigentum an den Anteilen und Rechtsbestand der Gesellschaft, gilt meist eine höhere Grenze, teils bis zur vollen Kaufpreishöhe.

Die Bagatellgrenze legt fest, dass Einzelfälle unter einem bestimmten Betrag gar nicht geltend gemacht werden können.

Die Aufgriffsschwelle bestimmt, dass Ansprüche erst geltend gemacht werden können, wenn sie in Summe einen Schwellenwert überschreiten. Zu klären ist, ob dann nur der übersteigende Teil oder der Gesamtbetrag fällig wird.

Die Verjährung legt fest, wie lange Ansprüche geltend gemacht werden können. Üblich sind 18 bis 24 Monate für allgemeine Garantien, deutlich länger für Steuern und für Grundlagengarantien.

Diese vier Größen werden immer im Paket verhandelt. Eine hohe Obergrenze bei kurzer Verjährung kann günstiger sein als eine niedrige Obergrenze über fünf Jahre.

Sicherheiten

Der Käufer will nicht darauf angewiesen sein, den Verkäufer im Streitfall verklagen zu müssen. Drei Lösungen sind üblich:

Ein Einbehalt, bei dem ein Teil des Kaufpreises für 12 bis 24 Monate auf einem Treuhandkonto verbleibt. Einfach, aber der Verkäufer verfügt in dieser Zeit nicht über das Geld.

Eine Bankbürgschaft des Verkäufers. Kostet Gebühren und belastet die Kreditlinie.

Eine Garantieversicherung, bei der ein Versicherer für Garantieverletzungen einsteht. Im Fachjargon W&I-Versicherung, von Warranty and Indemnity. Der Verkäufer haftet dann nur noch mit einem symbolischen Betrag, der Käufer wendet sich im Ernstfall an den Versicherer. Die Prämie liegt typischerweise bei ein bis zwei Prozent der versicherten Summe. Bei Transaktionen ab etwa zehn Millionen Euro ist das inzwischen verbreitet und für den Verkäufer die sauberste Lösung, weil er nach dem Verkauf tatsächlich abgeschlossen hat.

Was nach dem Verkauf noch gilt

Zwei Regelungen betreffen den Verkäufer persönlich.

Das Wettbewerbsverbot untersagt ihm für einen bestimmten Zeitraum, in Konkurrenz zum verkauften Unternehmen tätig zu werden. Zwei bis drei Jahre sind üblich und in dieser Größenordnung auch rechtlich haltbar. Zu prüfen ist der sachliche und räumliche Umfang: Ein Verbot, das jede Tätigkeit in einer ganzen Branche europaweit ausschließt, kann die weitere Lebensplanung erheblich einschränken.

Das Abwerbeverbot untersagt, Mitarbeitende des verkauften Unternehmens abzuwerben.

Dazu kommt häufig eine Übergangsvereinbarung, in der der Verkäufer für sechs bis vierundzwanzig Monate weiter zur Verfügung steht, als Geschäftsführer, Berater oder in einem Beirat. Aus Käufersicht sichert das die Übergabe von Wissen und Kundenbeziehungen. Aus Verkäufersicht sollte klar geregelt sein, in welchem Umfang, mit welchen Befugnissen und zu welcher Vergütung.

Häufige Fragen

Muss der Vertrag notariell beurkundet werden? Bei der Übertragung von GmbH-Anteilen in Deutschland ja. Bei einem Kauf einzelner Wirtschaftsgüter nur, wenn Grundstücke betroffen sind. In Österreich und der Schweiz gelten abweichende Formvorschriften.

Wie lang ist so ein Vertrag? Im Mittelstand typischerweise 60 bis 120 Seiten mit Anlagen. Der Vertragstext selbst ist meist kürzer, den Umfang machen die Anlagen aus.

Wer schreibt den ersten Entwurf? Üblicherweise der Käufer. Wer den Entwurf stellt, setzt den Ausgangspunkt der Verhandlung, was ein spürbarer Vorteil ist. In Verkaufsprozessen mit mehreren Interessenten legt teilweise der Verkäufer einen Entwurf vor.

Wie lange dauert die Verhandlung? Vier bis acht Wochen sind normal, meist parallel zur laufenden Prüfung.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Die konkrete Ausgestaltung hängt vom Einzelfall und vom anwendbaren Recht ab.

Wie sich der Kaufpreis selbst zusammensetzt, also welcher Anteil sofort fließt und welcher an Bedingungen hängt, behandelt der folgende Beitrag zur Kaufpreisstruktur.

Nächster Schritt

Eine erste Wertspanne bekommen Sie in zwei Minuten im Rechner. Für alles Weitere reicht ein Gespräch.